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FAQ Häufig gestellte Fragen

Allgemeines / Wie ist Ihre neue Hausverwaltung aufgestellt?

Ist die Verwaltung aufgrund der räumlichen Entfernung zum Objekt in der Lage, die Immobilie und dazugehörige Anlagen ordnungsgemäß zu verwalten?

Ja. Aufgrund der Nähe zu unserer Wohnanlage sind wir in der Lage kurzfristig vor Ort zu sein. In einem Umkreis von 25 km von unserem Büro in Stuttgart-Sillenbuch sind Spontaneinsätze für uns kein Problem.

Hat die Verwaltung Ihre Wohnanlage vor Angebotsabgabe in Augenschein genommen?

Bevor wir Ihnen unser Angebot übermitteln ist eine erste vor Ort Besichtigung Ihrer Wohnanlage für uns selbstverständlich und die erste Voraussetzung. So können wir zusammen mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ein individuelles Angebot erstellen.

Können Ihre Fragen sachgemäß, verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden?

Ja. Aufgrund unserer Erfahrung als Bauträger können wir Ihnen auch komplexere Fragen kompetent und verständlich beantworten. Für Fragen rund um die Immobilie und die Hausverwaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ist das Unternehmen Mitglied in einem der Landesverbände des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV Deutschland)?

Nein, derzeit sind wir noch kein Mitglied des VDIV Deutschland.

Ist die Immobilienverwaltung hauptberuflich tätig?

Ja, wir verwalten Wohnanlagen hauptberuflich. Die Verwaltungstätigkeit ist das Kerngeschäft der Clement Projekt GmbH & Co. KG. Unsere Mitarbeiter sind neben dem Schwerpunkt Verwaltung auch mit der Tätigkeit des Bauträgers sowie dem Wohnungsverkauf- und der Vermietung vertraut. Wir verstehen uns als Komplettanbieter für Immobilienangelegenheiten zusammen mit unserer Kommanditistin der Singer Wohnbau GmbH. Wie liefern aus einer Hand.

Kann die Verwaltung, die seit 01. August 2018 vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis nach § 34c
Gewerbeordnung vorlegen?

Ja. Die Gewerbeerlaubnis nach §34C Gewerbeordnung liegt, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Kommanditistin sowie dem Komplementär vor.

Hat die Verwaltung bereits nachweisbare Erfahrung mit der Verwaltung ähnlich großer Eigentümergemeinschaften und können entsprechende Referenzen vorgelegt werden?

Unsere Mandate für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften wächst organisch. Unsere derzeit größte WEG ist 48 Einheiten groß.

Sind die Referenzobjekte in einem guten bzw. gepflegten Zustand (sofern eine Besichtigung möglich ist)?

Ja. Wir führen regelmäßig Objektbegehungen durch und sind im kontinuierlichen Austausch mit den Verwaltungsbeiräten.

Nimmt sich die Verwaltung ausreichend Zeit für die Erstbesichtigung und das Gespräch mit dem Beirat?

Der Austausch mit dem Verwaltungsbeirat ist für uns als Verwaltung sehr wichtig. Für uns ist es eine der Grundvoraussetzungen unserer Verwaltertätigkeit, sich ausreichend Zeit für die Erstbesichtigung zu nehmen und einen individuellen Termin mit dem Verwaltungsbeirat Ihrer WEG zu vereinbaren. Dieser Austausch bildet das Fundament unserer zukünftigen Zusammenarbeit.

Hat die Verwaltung eine ordnungsgemäße Geschäftsadresse?

Ja, unsere Geschäftsadresse lautet wie folgt:
Clement Projekt GmbH & Co. KG, Kirchheimer Straße 41, 70619 Stuttgart-Sillenbuch.

Teilt die Immobilienverwaltung, wie gesetzlich gefordert (§ 11 Nr. 3 MaBV), unverzüglich nach Anfrage die berufsspezifische Qualifikation des Gewerbetreibenden sowie der Objektbetreuer mit?

Ja. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über die Qualifikation unserer ObjektbetreuerInnen. Die Betreuung Ihrer Wohnanlage wird ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen.

Werden regelmäßig vom Gewerbetreibenden sowie von den Objektbetreuern qualitativ hochwertige Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen mindestens im gesetzlich geforderten Umfang von 20 Stunden in drei Jahren (§34c Abs. 2a GewO) absolviert?

Ja. Wir nehmen laufend an Fachtagungen, -seminaren und Aufbaulehrgängen aus allen Bereichen der Immobilienwirtschaft teil.

Zeigt die Immobilienverwaltung, wie gesetzlich gefordert (§ 11 Nr. 3 MaBV), unverzüglich nach Anfrage Zertifikate und Bescheinigungen über die in den vergangenen Jahren absolvierten Weiterbildungen vor?

Zertifikate und Bescheinigungen können wir Ihnen bei Bedarf gerne vorzeigen.

Nimmt die Verwaltung die Aufgaben mit ihrem eigenen Personal wahr und verzichtet auf Subunternehmen für Verwalteraufgaben?

Ja. Unsere Mitarbeiter sind angestellt bei der Kommanditistin Singer Wohnbau GmbH und arbeiten im gleichem Umfang für die Clement Projekt GmbH & Co. KG. Ein profundes Know-how ist gegeben.

Hat die Verwaltung Rahmenverträge mit Energieversorgern oder Kooperationen mit Versicherungsunternehmen?

Ja. Wir haben Rahmenverträge mit Sonderkonditionen bei der SV-Versicherung, welche im Bereich der WEG-Verwaltung besonders fachkundig ist. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinschaft würden wir bestehende Verträge ersetzen, oder ändern.

Versicherungsschutz

Kann der Verwalter die gesetzlich geforderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Umfang von 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorweisen?

Ja. Die CPKG ist über die SV-Versicherung / ALLCURA in o. g. Höhe versichert.

Kann der Verwalter eine Betriebs-Haftpflichtversicherung vorweisen?

Ja. Selbstverständlich verfügen wir über eine Betriebs-Haftpflichtversichersicherung (SV-Versicherung).

Besitzt der Verwalter auch eine Vertrauensschaden-Versicherung zum Schutz Ihres Vermögens?

Ja. Wir verfügen auch über die gesetzlich vorgegebene Vertrauensschaden-Versicherung (SV-Versicherung).

Vertragsgestaltung

Mit wem gehen Sie ein Vertragsverhältnis ein – ist die Firmierung auf dem Vertragsdokument korrekt?

Ihr Vertragspartner ist stets die Clement Projekt GmbH & Co. KG.

Sind die Aufgaben der Verwaltung klar und übersichtlich geregelt?

Ja. Unsere Aufgaben ergeben sich zum einen aus der gesetzlichen Grundlage nach §27 WEG, den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters und aus unserem klar definierten Leistungskatalog.

Sind die Befugnisse der Verwaltung klar geregelt?

Die Befugnisse der CPKG sind im §27 Wohnungseigentumsgesetz klar geregelt.

Sind die Pflichten der Eigentümergemeinschaft klar geregelt?

Die Eigentümergemeinschaft ist das Souverän, welchem wir Folge leisten. Wir arbeiten für Ihre WEG eng mit den von Ihnen gewählten Verwaltungsbeiräten zusammen und versuchen mit unserer Erfahrung dem Wohle der Wohnungseigentümergemeinschaft zu dienen.

Ist die Verwaltervergütung als Bruttobetrag angegeben?

Ja. Wir geben die Verwaltervergütung als Bruttobetrag an.

Ist die Haftung klar geregelt? Erfolgte eine Widerrufsbelehrung? Liegt Ihnen ein professioneller Vertrag vor – beispielsweise auf Grundlage der VDIV-Musterverträge?

Ja. Der aktuelle Musterverwaltervertrag vom Haufe Verlag für Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen bildet die Grundlage für unseren Verwaltervertrag. In diesem sind die Regelung der Haftung sowie die Widerrufsbelehrung enthalten. Bestehende Altverträge aktualisieren wir durch einen neuen Vertrag mit Ihrer WEG.

Wie ist die Laufzeit des Vertrages (max. 5 Jahre sind möglich, bei Erstbestellung von Neubauten max. 3 Jahre)? Sind feste Kündigungsfristen bei einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren vereinbart?

Unsere Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr und werden bei Bestellung max. auf 2 bis 3 Jahre geschlossen. Unsere Verträge können jährlich gekündigt werden, womit auch unsererseits die Verpflichtung endet, für die WEG tätig zu werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate jeweils zum Jahresende.

Geht die Verwaltung auf vertragliche Sonderwünsche der Eigentümergemeinschaft ein?

Ja. Wir klären gerne individuelle Vertragswünsche mit Ihnen um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.

Kaufmännische Geschäftsführung und Büroorganisation

Erscheint die Büroorganisation/der Bürobetrieb professionell?

Sie können sich gerne persönlich ein Bild von unserer Büroorganisation machen. Hierzu laden wir Sie gerne in unser Büro in Stuttgart-Sillenbuch ein.

Gibt es feste Ansprechpartner und Erreichbarkeiten?

Sie erreichen uns werktags von 9 – 18 Uhr in unserem Büro in S-Sillenbuch. Ja, Sie erhalten für alle Belange, Wünsche oder Fragen einen festen Ansprechpartner.

Verfügt das Unternehmen über eine professionell gestaltete Webseite?

Ja. Sie erreichen uns über die Website der Singer Wohnbau GmbH. Die Seite der Clement Projekt GmbH & Co. KG ist derzeit in der Entwicklung.

Gibt es auf der Webseite ggfs. ein Kunden-Onlineportal, auf dem Dokumente und/oder Verträge oder weiterführende Informationen für Eigentümer/innen abrufbar sind?

Ein Onlinekundenportal führen wir noch nicht. Wir arbeiten digital und kommunizieren gerne mit Ihnen auf digitalem Weg. Wir erfüllen die Voraussetzungen unseren Betrieb in schwierigen Zeiten im Homeoffice fortsetzen (VPN Zugriff, Telefonweiterschaltung).

Prüft die Verwaltung bei Übernahme der Eigentümergemeinschaft die mit Dritten bestehenden Verträge darauf, ob sie aktualisiert werden müssen?

Ja. Selbstverständlich prüfen wir bei Übernahme der Eigentümergemeinschaft die bestehenden Verträge wie z. B. wichtige Wartungsverträge darauf, ob sie vorhanden sind oder aktualisiert werden müssen. Langjährige Vertragspartner mit denen Ihre WEG gute Erfahrungen gemacht haben, bleiben Ihnen selbstverständlich erhalten - never change a runnig system.

Wie ist die Erreichbarkeit der Verwaltung geregelt? Gibt es feste Bürozeiten bzw. Sprechstunden und eine Notfalltelefonnummer?

Ja. Wir sind für Sie montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Wir hängen in den WEG-Objekten Notfallkontakte aus, die Sie im Notfall als Eigentümer direkt anwählen können. Grundsätzlich sind wir bestrebt Ihnen am selben, oder am drauffolgenden Tag eine Antwort/erste Rückmeldung auf Ihre Frage, bzw. Ihr Anliegen zu geben.

Ergehen die Einladungen zu den Eigentümerversammlungen fristgerecht und kundenorientiert?

Ja. Einladungen zu Eigentümerversammlungen erhalten Sie mindestens 2 Wochen vorher. Ab dem 01.12.20 werden wir die neue gesetzliche Frist von 3 Wochen einhalten.

Sind die Unterlagen für Eigentümerversammlungen übersichtlich und nachvollziehbar aufbereitet?

Ja, wir gestalten die Unterlagen für Eigentümerversammlungen für Sie nachvollziehbar und übersichtlich. Gerne erstellen wir für Sie auch die Abrechnung Ihrer Mieter.

Erfolgt der Versand der Protokolle von Eigentümerversammlungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums?

Ja. Der Versand der Versammlungsprotokolle erfolgt zeitnah nach der Überprüfung und Gegenzeichnung durch den Beirat.

Wird eine Beschlusssammlung geführt und ist diese verständlich aufgeschlüsselt?

Ja. Wir führen eine Beschlusssammlung mit fortlaufender Nummerierung der gefassten Beschlüsse, auch der Versammlungsort, das -datum und das Abstimmungsergebnis werden erfasst.

Werden über jeden Vorgang Belege geführt? Sind diese Vorgänge und Belege nachvollziehbar
und transparent?

Ja. Über jeden Vorgang führen wir Belege. Diese Belege stellen wir dem Verwaltungsbeirat bei der Belegprüfung zur Verfügung, um eine Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen zu gewährleisten.

Werden verständliche und übersichtliche Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne mit allen
steuerlichen Ausweisen erstellt? Verwendet die Verwaltung eine aktuelle Verwaltungssoftware?

Ja. Mit unserer Hausverwaltungssoftware von Novalis erstellen wir verständliche und übersichtliche Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne mit Nachweisen über alle haushaltsnahen Dienstleistungen für Sie. Novalis wird laufend aktualisiert und von einem technischen Support unterstützt. Die Entwickler der Software haben selbst langjährige Berufserfahrung in der WEG-Verwaltung und einen sehr guten technischen Support.

Ist die Vertretungsvollmacht geregelt? Verfügt im Krankheits- und Urlaubsfall eine andere Person im Unternehmen über die notwendigen Kompetenzen und Vollmachten, damit die Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft problemlos erfolgen kann?

Ja. Die Verwaltungsvollmacht befugt alle Mitarbeiter der Clement Projekt GmbH & Co. KG zur Handlungsfähigkeit im Krankheitsfall oder in Vertretung.

Finanz- und Vermögensverwaltung

Ist das Hausgeldkonto auf den Namen der Eigentümergemeinschaft angelegt? Ist auch bei Rücklagekonten die Eigentümergemeinschaft die Kontoinhaberin?

Ja. Das Hausgeldkonto sowie die Rücklagekonten werden stets auf den Namen der Eigentümergemeinschaft angelegt.

Werden die Konten von Kreditinstituten geführt, die Erfahrung mit WEG-Konten haben?

Ja, die meisten unserer WEG-Konten werden entweder von der Volksbank Stuttgart eG, oder der BW-Bank Stuttgart geführt.

Kann die Verwaltung bei der Bank die Online-Einsichtnahme in die WEG-Konten für den Beirat vereinbaren?

Ja. Für die Online-Einsichtnahme bedarf es eines entsprechenden Beschlusses durch die WEG. Anschließend können wir mit diesem Beschluss, inkl. der Personalien und Steuer-IDs des Beirats bei der Bank eine Vollmacht organisieren, die alle Beteiligten unterzeichnen müssen. Dann erhalten die Verwaltungsbeiräte ihre zu unterzeichnenden Onlinebanking Verträge, die zur Einsichtnahme ermächtigen.

Wird die Höhe einer Instandhaltungsrücklage nachvollziehbar ausgewiesen und aufgeschlüsselt?

Ja. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage teilen wir Ihnen nachvollziehbar und aufgeschlüsselt mit dem Ergebnis der Jahresabrechnung mit.

Sind die Rücklagen mündelsicher angelegt, so dass Wertverluste praktisch ausgeschlossen sind?

Ja. Die Rücklagen sind derzeit auf Tagesgeldkonten angelegt, welche durch die Einlagensicherungen geschützt und damit mündelsicher angelegt sind.

Ist die Verfügungsvollmacht für den Notfall geregelt? Kann im Krankheits- und Urlaubsfall ein weiterer Kompetenzträger Zahlungen veranlassen?

Ja. Für Notfälle sind mindestens zwei Mitarbeiter mit einer Verfügungsvollmacht ausgestattet, sodass im Krankheits- und Urlaubsfall ein weiterer Kompetenzträger Zahlungen veranlassen kann.

Technische Verwaltung und Sanierungen

Hat die Verwaltung bereits Sanierungsmaßnahmen begleitet? Gibt es auch eigene Erfahrungen mit energetischen und/oder altersgerechten Sanierungsmaßnahmen?

Als langjähriger Bauträger bringen wir Erfahrung mit Ausschreibungsverfahren und Ingenieursverträgen mit und haben bestehende, gute Kontakte zu Planern und Ingenieuren, die wir zur Ermittlung optimaler Sanierungslösungen hinzuziehen können. Wir planen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der WEG langfristig und sorgfältig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei älteren Objekten wird eine Sanierungsfahrplan erstellt.

Nimmt die Verwaltung regelmäßig Begehungen vor, um den Instandhaltungsbedarf zu ermitteln? Bestehen Checklisten z. B. für regelmäßige Begehungen der Wohnanlage oder für Wartungen? Sind die Objektbegehungsprotokolle nachvollziehbar geführt?

Ja. Wir nehmen vierteljährlich Begehungen vor, um den Objektzustand zu ermitteln. Diese erfassen wir in entsprechenden, nachvollziehbaren Checklisten auf Grundlage von Musterchecklisten vom Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.

Werden bei größeren Maßnahmen, z. B. Sanierungen, mehrere nachvollziehbare Angebote eingeholt?

Ja. Für größere Maßnahmen sind wir in der Lage auch größere Ausschreibungsverfahren zu organisieren. Kompetente Handwerksbetriebe aus der Region haben wir in Listen durch unsere Ausschreibungsverfahren der Bauträgertätigkeit griffbereit. Aus der Erfahrung besorgen wir nicht weniger als 3 Angebote, die wir dann der WEG vorlegen.

Verfügt die Verwaltung über eigenes technisches Personal oder ein belastbares Netzwerk (z. B. zu Handwerkern, Architekten, Sachverständen, Energieberatern, Messdienstleistern), um die Eigentümergemeinschaft bei technischen Fragen zu beraten? Kann der Verwalter den Eigentümern bei Bedarf die Beauftragung von geeigneten Sonderfachleuten empfehlen?

Aufgrund unserer Haupttätigkeit als Bauträger, haben wir von Natur aus ein belastbares Netzwerk zu Handwerkern, Architekten, Ingenieuren, Sachverständen, Energieberatern, Messdienstleistern etc., um die Eigentümergemeinschaft bei technischen Fragen kompetent zu beraten, bzw. die notwendige Beratungsleitung einzuholen.

Unser Beitrag für die Umwelt

  • 300 gepflanzte Bäume
  • 300 m2 geschützter Regenwald
  • 120 t kompensiertes CO2
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