FAQ Häufig gestellte Fragen
Allgemeines / Wie ist Ihre neue Hausverwaltung aufgestellt?
Ja. Aufgrund der Nähe zu unserer Wohnanlage sind wir in der Lage kurzfristig vor Ort zu sein. In einem Umkreis von 25 km von unserem Büro in Stuttgart-Sillenbuch sind Spontaneinsätze für uns kein Problem.
Bevor wir Ihnen unser Angebot übermitteln ist eine erste vor Ort Besichtigung Ihrer Wohnanlage für uns selbstverständlich und die erste Voraussetzung. So können wir zusammen mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ein individuelles Angebot erstellen.
Ja. Aufgrund unserer Erfahrung als Bauträger können wir Ihnen auch komplexere Fragen kompetent und verständlich beantworten. Für Fragen rund um die Immobilie und die Hausverwaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nein, derzeit sind wir noch kein Mitglied des VDIV Deutschland.
Ja, wir verwalten Wohnanlagen hauptberuflich. Die Verwaltungstätigkeit ist das Kerngeschäft der Clement Projekt GmbH & Co. KG. Unsere Mitarbeiter sind neben dem Schwerpunkt Verwaltung auch mit der Tätigkeit des Bauträgers sowie dem Wohnungsverkauf- und der Vermietung vertraut. Wir verstehen uns als Komplettanbieter für Immobilienangelegenheiten zusammen mit unserer Kommanditistin der Singer Wohnbau GmbH. Wie liefern aus einer Hand.
Gewerbeordnung vorlegen?
Ja. Die Gewerbeerlaubnis nach §34C Gewerbeordnung liegt, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Kommanditistin sowie dem Komplementär vor.
Unsere Mandate für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften wächst organisch. Unsere derzeit größte WEG ist 48 Einheiten groß.
Ja. Wir führen regelmäßig Objektbegehungen durch und sind im kontinuierlichen Austausch mit den Verwaltungsbeiräten.
Der Austausch mit dem Verwaltungsbeirat ist für uns als Verwaltung sehr wichtig. Für uns ist es eine der Grundvoraussetzungen unserer Verwaltertätigkeit, sich ausreichend Zeit für die Erstbesichtigung zu nehmen und einen individuellen Termin mit dem Verwaltungsbeirat Ihrer WEG zu vereinbaren. Dieser Austausch bildet das Fundament unserer zukünftigen Zusammenarbeit.
Ja, unsere Geschäftsadresse lautet wie folgt:
Clement Projekt GmbH & Co. KG, Kirchheimer Straße 41, 70619 Stuttgart-Sillenbuch.
Ja. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über die Qualifikation unserer ObjektbetreuerInnen. Die Betreuung Ihrer Wohnanlage wird ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen.
Ja. Wir nehmen laufend an Fachtagungen, -seminaren und Aufbaulehrgängen aus allen Bereichen der Immobilienwirtschaft teil.
Zertifikate und Bescheinigungen können wir Ihnen bei Bedarf gerne vorzeigen.
Ja. Unsere Mitarbeiter sind angestellt bei der Kommanditistin Singer Wohnbau GmbH und arbeiten im gleichem Umfang für die Clement Projekt GmbH & Co. KG. Ein profundes Know-how ist gegeben.
Ja. Wir haben Rahmenverträge mit Sonderkonditionen bei der SV-Versicherung, welche im Bereich der WEG-Verwaltung besonders fachkundig ist. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinschaft würden wir bestehende Verträge ersetzen, oder ändern.
Versicherungsschutz
Ja. Die CPKG ist über die SV-Versicherung / ALLCURA in o. g. Höhe versichert.
Ja. Selbstverständlich verfügen wir über eine Betriebs-Haftpflichtversichersicherung (SV-Versicherung).
Ja. Wir verfügen auch über die gesetzlich vorgegebene Vertrauensschaden-Versicherung (SV-Versicherung).
Vertragsgestaltung
Ihr Vertragspartner ist stets die Clement Projekt GmbH & Co. KG.
Ja. Unsere Aufgaben ergeben sich zum einen aus der gesetzlichen Grundlage nach §27 WEG, den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters und aus unserem klar definierten Leistungskatalog.
Die Befugnisse der CPKG sind im §27 Wohnungseigentumsgesetz klar geregelt.
Die Eigentümergemeinschaft ist das Souverän, welchem wir Folge leisten. Wir arbeiten für Ihre WEG eng mit den von Ihnen gewählten Verwaltungsbeiräten zusammen und versuchen mit unserer Erfahrung dem Wohle der Wohnungseigentümergemeinschaft zu dienen.
Ja. Wir geben die Verwaltervergütung als Bruttobetrag an.
Ja. Der aktuelle Musterverwaltervertrag vom Haufe Verlag für Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen bildet die Grundlage für unseren Verwaltervertrag. In diesem sind die Regelung der Haftung sowie die Widerrufsbelehrung enthalten. Bestehende Altverträge aktualisieren wir durch einen neuen Vertrag mit Ihrer WEG.
Unsere Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr und werden bei Bestellung max. auf 2 bis 3 Jahre geschlossen. Unsere Verträge können jährlich gekündigt werden, womit auch unsererseits die Verpflichtung endet, für die WEG tätig zu werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate jeweils zum Jahresende.
Ja. Wir klären gerne individuelle Vertragswünsche mit Ihnen um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Kaufmännische Geschäftsführung und Büroorganisation
Sie können sich gerne persönlich ein Bild von unserer Büroorganisation machen. Hierzu laden wir Sie gerne in unser Büro in Stuttgart-Sillenbuch ein.
Sie erreichen uns werktags von 9 – 18 Uhr in unserem Büro in S-Sillenbuch. Ja, Sie erhalten für alle Belange, Wünsche oder Fragen einen festen Ansprechpartner.
Ja. Sie erreichen uns über die Website der Singer Wohnbau GmbH. Die Seite der Clement Projekt GmbH & Co. KG ist derzeit in der Entwicklung.
Ein Onlinekundenportal führen wir noch nicht. Wir arbeiten digital und kommunizieren gerne mit Ihnen auf digitalem Weg. Wir erfüllen die Voraussetzungen unseren Betrieb in schwierigen Zeiten im Homeoffice fortsetzen (VPN Zugriff, Telefonweiterschaltung).
Ja. Selbstverständlich prüfen wir bei Übernahme der Eigentümergemeinschaft die bestehenden Verträge wie z. B. wichtige Wartungsverträge darauf, ob sie vorhanden sind oder aktualisiert werden müssen. Langjährige Vertragspartner mit denen Ihre WEG gute Erfahrungen gemacht haben, bleiben Ihnen selbstverständlich erhalten - never change a runnig system.
Ja. Wir sind für Sie montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Wir hängen in den WEG-Objekten Notfallkontakte aus, die Sie im Notfall als Eigentümer direkt anwählen können. Grundsätzlich sind wir bestrebt Ihnen am selben, oder am drauffolgenden Tag eine Antwort/erste Rückmeldung auf Ihre Frage, bzw. Ihr Anliegen zu geben.
Ja. Einladungen zu Eigentümerversammlungen erhalten Sie mindestens 2 Wochen vorher. Ab dem 01.12.20 werden wir die neue gesetzliche Frist von 3 Wochen einhalten.
Ja, wir gestalten die Unterlagen für Eigentümerversammlungen für Sie nachvollziehbar und übersichtlich. Gerne erstellen wir für Sie auch die Abrechnung Ihrer Mieter.
Ja. Der Versand der Versammlungsprotokolle erfolgt zeitnah nach der Überprüfung und Gegenzeichnung durch den Beirat.
Ja. Wir führen eine Beschlusssammlung mit fortlaufender Nummerierung der gefassten Beschlüsse, auch der Versammlungsort, das -datum und das Abstimmungsergebnis werden erfasst.
und transparent?
Ja. Über jeden Vorgang führen wir Belege. Diese Belege stellen wir dem Verwaltungsbeirat bei der Belegprüfung zur Verfügung, um eine Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen zu gewährleisten.
steuerlichen Ausweisen erstellt? Verwendet die Verwaltung eine aktuelle Verwaltungssoftware?
Ja. Mit unserer Hausverwaltungssoftware von Novalis erstellen wir verständliche und übersichtliche Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne mit Nachweisen über alle haushaltsnahen Dienstleistungen für Sie. Novalis wird laufend aktualisiert und von einem technischen Support unterstützt. Die Entwickler der Software haben selbst langjährige Berufserfahrung in der WEG-Verwaltung und einen sehr guten technischen Support.
Ja. Die Verwaltungsvollmacht befugt alle Mitarbeiter der Clement Projekt GmbH & Co. KG zur Handlungsfähigkeit im Krankheitsfall oder in Vertretung.
Finanz- und Vermögensverwaltung
Ja. Das Hausgeldkonto sowie die Rücklagekonten werden stets auf den Namen der Eigentümergemeinschaft angelegt.
Ja, die meisten unserer WEG-Konten werden entweder von der Volksbank Stuttgart eG, oder der BW-Bank Stuttgart geführt.
Ja. Für die Online-Einsichtnahme bedarf es eines entsprechenden Beschlusses durch die WEG. Anschließend können wir mit diesem Beschluss, inkl. der Personalien und Steuer-IDs des Beirats bei der Bank eine Vollmacht organisieren, die alle Beteiligten unterzeichnen müssen. Dann erhalten die Verwaltungsbeiräte ihre zu unterzeichnenden Onlinebanking Verträge, die zur Einsichtnahme ermächtigen.
Ja. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage teilen wir Ihnen nachvollziehbar und aufgeschlüsselt mit dem Ergebnis der Jahresabrechnung mit.
Ja. Die Rücklagen sind derzeit auf Tagesgeldkonten angelegt, welche durch die Einlagensicherungen geschützt und damit mündelsicher angelegt sind.
Ja. Für Notfälle sind mindestens zwei Mitarbeiter mit einer Verfügungsvollmacht ausgestattet, sodass im Krankheits- und Urlaubsfall ein weiterer Kompetenzträger Zahlungen veranlassen kann.
Technische Verwaltung und Sanierungen
Als langjähriger Bauträger bringen wir Erfahrung mit Ausschreibungsverfahren und Ingenieursverträgen mit und haben bestehende, gute Kontakte zu Planern und Ingenieuren, die wir zur Ermittlung optimaler Sanierungslösungen hinzuziehen können. Wir planen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der WEG langfristig und sorgfältig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei älteren Objekten wird eine Sanierungsfahrplan erstellt.
Ja. Wir nehmen vierteljährlich Begehungen vor, um den Objektzustand zu ermitteln. Diese erfassen wir in entsprechenden, nachvollziehbaren Checklisten auf Grundlage von Musterchecklisten vom Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.
Ja. Für größere Maßnahmen sind wir in der Lage auch größere Ausschreibungsverfahren zu organisieren. Kompetente Handwerksbetriebe aus der Region haben wir in Listen durch unsere Ausschreibungsverfahren der Bauträgertätigkeit griffbereit. Aus der Erfahrung besorgen wir nicht weniger als 3 Angebote, die wir dann der WEG vorlegen.
Aufgrund unserer Haupttätigkeit als Bauträger, haben wir von Natur aus ein belastbares Netzwerk zu Handwerkern, Architekten, Ingenieuren, Sachverständen, Energieberatern, Messdienstleistern etc., um die Eigentümergemeinschaft bei technischen Fragen kompetent zu beraten, bzw. die notwendige Beratungsleitung einzuholen.
Unser Beitrag für die Umwelt
- 300 gepflanzte Bäume
- 300 m2 geschützter Regenwald
- 120 t kompensiertes CO2